Für die Verlängerung des Marketingplans gilt je nach der im Angebot gewählten Variante:
Verlängerung bis zu drei Jahren (Variante A)
Nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit hat der Kunde das Recht, den Marketingplan innerhalb eines Monats zu den bisherigen wirtschaftlichen Bedingungen, um eine mit dem Consultant der Brandnamic zu vereinbarende Dauer zu verlängern, bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal drei Jahren. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
Verlängerung auf unbestimmte Zeit (Variante B)
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Marketingplan automatisch und stillschweigend auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen wirtschaftlichen Bedingungen. Er kann in diesem Fall jederzeit von beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende beendet werden.
Ist im Angebot keine Variante gewählt, gilt Art. 3.3 der AGB.
Der Auftrag umfasst, sofern nicht anders vereinbart, eine (1) Korrekturschleife. Darüberhinausgehende Änderungen werden nach tatsächlichem Aufwand zu den Stundensätzen laut Art. 4.4 der AGB verrechnet.